Frauenärztinnen
Pränatale Diagnostik
DEGUM II
Dipl.-Med. Isa Haschke
Dr. med. Tanja Baum
Dr. med. Carola Zechmair
Dr. med. Katharina Limberger


Liebe Patientinnen,

leider müssen wir uns vorerst zu einem beschränkten Patientenaufnahmestopp entschließen.
Das heißt: Ab sofort nehmen wir keine neuen Patienten in unserer Praxis auf mit Ausnahme von

  1. Schwangeren (die Krankenkassen übernehmen immer die Kosten)
  2. Teenagern (diese Gruppe sollte uns allen am Herzen liegen - wir sind alle Mütter)
  3. Privatpatientinnen und Patientinnen, die als Selbstzahlerpatient behandelt werden wollen (für diese Gruppe gilt alles unten genannte nicht, die Patientin bezahlt direkt den Arzt)


Der Hintergrund

Wie viel Kassenarztsitze in einer Region vergeben werden, hängt maßgeblich von der Bevölkerungszahl der Region ab. Über die Anzahl entscheiden die Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung. Der Landkreis Neuburg/Schrobenhausen hat nach deren Auffassung ausreichend frauenärztliche Kassenarztsitze. Damit diese Anzahl an Kassenarztsitzen nicht durch Anstellung von Ärzten unterwandert werden kann, wird zur Kontrolle eine Mengenbegrenzung pro Sitz an Leistungen, Behandlungszeit und Patientenzahl vorgeschrieben.

Wenn das Budget für einen Arzt erreicht ist, werden weitere Leistungen nicht vergütet. Dieses Budget ist an die Anzahl der Patienten gekoppelt. Ein Frauenarzt kann im Durchschnitt 900 bis 1000 gesetzlich versicherte Patienten im Quartal behandeln (unabhängig wie oft der Patient kommt).

Außerdem sind auch maximale Arbeitszeiten für einen Arztsitz festgelegt. Wenn diese Zeiten überschritten werden, folgen sehr aufwendige Plausibilitätsprüfungen mit Rückzahlungsforderungen. Es wird argumentiert, dass ein Tag nur eine begrenzte Anzahl von Stunden hat. Dies ist sicher für eine Person richtig. Es beugt dem Betrug vor - den gibt es gelegentlich und überall. Aber vier Personen können natürlich auch zusammen 25 Stunden an einem Tag arbeiten oder im Quartal eine Stundenzahl erreichen, die für eine Person in der Tat nicht plausibel wäre.


Unsere Situation

  1. Wir besitzen in unserer Praxis für nur EINEN Arzt eine Zulassung zur Behandlung gesetzlich versicherter Patienten, unabhängig davon wie viele Ärzte in der Praxis tätig sind.
  2. Wir behandeln in unserer Praxis im Quartal 1700-1800 gesetzlich versicherte Patientinnen, d.h. knapp 100% mehr als einem Arzt zugestanden wird.
  3. Unser "Zeitlimit" überschreiten wir mit durchschnittlich 25%.
  4. Unsere wirkliche Arbeitskapazität ist nicht erschöpft. Unsere angestellten Ärztinnen arbeiten Teilzeit, wir könnten weitere Sprechzeiten vorhalten.

Damit stoßen wir aber deutlich an unsere wirtschaftlichen Grenzen. Bis 100% Überschreitung der Patientenzahl pro Quartal bekommt man nur ein Viertel der Vergütung zugestanden. Für eine weitere Ausdehnung unserer Praxis bekommen wir definitiv KEINE Vergütung.


Ausblick

Wir arbeiten gern und freuen uns über ihren Zuspruch. Seit drei Jahren kämpfen wir um die Zulassung eines weiteren Arztsitzes für unsere Praxis. Es mussten Anträge gestellt werden, es fanden mehrere Verhandlungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung und dem Ausschuss der Krankenkassen statt, wir haben uns Rechtsbeistand dazu geholt (natürlich auch immer mit nicht wenig Gebühren). Wir haben in wiederholten langen Gesprächen die Politik um Hilfe gebeten. Der Landrat sah keine Möglichkeit uns zu unterstützen und die Stadt Schrobenhausen hat in einem kurzen Zweizeiler an die Kassenärztliche Vereinigung die „Befürwortung eines weiteren gynäkologischen Arztsitzes“ festgestellt. Man wollte uns wohl nicht zu sehr brüskieren.

Wir sind uns sehr wohl bewusst, dass eine Wartezeit von 10-12 Wochen auf einen nicht dringenden Termin an der Grenze des Zumutbaren ist. Bei dringenden Terminen unserer Stammpatienten haben wir große Mühe, Termine je nach Notwendigkeit zeitnah anzubieten.

Damit die Grenze der Zumutbarkeit nicht überschritten wird, werden wir mit Ausnahme der oben genannten Patientengruppe keine neuen Patienten in unserer Praxis behandeln.